Bund erhöht Mittel für Küstenschutz – Klimaanpassung belastet Haushalt

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Zur heute im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossenen Erhöhung der Mittel für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels erklärt Bruno Hönel, grüner Bundestagsabgeordneter für Lübeck, Sandesneben-Nusse und Berkenthin sowie Mitglied der Lübecker Bürgerschaft:

„Es ist wichtig und richtig, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt und den Bundesanteil für die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz deutlich und langfristig erhöht. Denn Küstenschutz, also z.B. verstärkte Deiche, Wellenbrecher oder Buhnen, gewinnt mit der rasant voran schreitenden Klimakrise in Schleswig-Holstein, dem Land zwischen den Meeren, weiter an Bedeutung.

Der Meeresspiegel ist bereits deutlich messbar angestiegen und eine aktuelle Studie zeigt ein erschreckendes Bild: Allein in Schleswig-Holstein sind schon im Jahr 2100 Tausende Menschen davon bedroht, ihren Wohnort zu verlieren; auch im günstigsten Szenario.

Aus Haushältersicht ist mir besonders wichtig zu betonen, dass Prävention günstiger ist. Das Beispiel Küstenschutz zeigt dies überdeutlich: Jeder Euro, den wir in Klimaschutz stecken rechnet sich, weil wir damit hohe Kosten für Klimaanpassungs-maßnahmen, wie zum Beispiel verstärkten Küstenschutz, sparen würden! Es ist bedrückend, dass wir global den Hebel beim Klimaschutz immer noch nicht rumgerissen haben. Hier bedarf es vor allem im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit noch weitaus größere Anstrengungen.“

Zum Hintergrund:

Im Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird der „Bundesanteil zur Finanzierung des Sonderrahmenplanes für Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ finanziert. Konkret geht es dabei um Deiche, Wellenbrecher, Buhnen, Sperrwerke, Siele, Schöpfwerke, Ufermauern, Sandaufspülungen oder die Bepflanzung von Dünen. Der Ansatz wird im Bundeshaushalt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 23,16 Mio. Euro auf dann 48,16 Mio. Euro erhöht. Zudem bekennt sich der Bund zu einer langfristigen Ko-Finanzierung dieser Gemeinschaftsaufgaben mit den Ländern durch das Ausbringen von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2040 im Umfang von insgesamt 885,43 Mio. Euro.