Lobbyregister-Novelle im Bundestag: Transparenz auf internationales Spitzenniveau gebracht
In der vergangenen Sitzungswoche wurde die Novelle des Lobbyregisters im Bundestag beschlossen.
Bruno Hönel, Lübecker Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für Transparenz und Lobbyregulation, hat das Gesetz für die Grünen verhandelt.
Er kommentiert: „Mit dieser Novellierung gehört das deutsche Lobbyregister zum internationalen Spitzenfeld. Wir Grüne hatten uns vor der Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters 2022 lange gegen die Blockadehaltung der damaligen Regierung eingesetzt. Jetzt schärfen wir die geltenden Regelungen im Anwendungsbereich und den Umfang der verpflichtenden Angaben nach. Gleichzeitig setzen wir Änderungen um, die auf Grundlage der Praxiserfahrung seit dem Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes notwendig erscheinen.
Es ist für unsere Demokratie essenziell, die politischen Entscheidungen transparent zu machen und Einflussnahme auf die Gesetzgebung durch Interessenvertretung deutlich zu machen. Dies führt zu einer besseren Nachvollziehbarkeit politischer Prozesse in der Bevölkerung, beugt missbräuchlicher Einflussnahme vor und ist so auch ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung von Politikverdrossenheit.
Bisher gab das Lobbyregister leider keine Auskunft darüber, worauf die konkrete Einflussnahme wirklich abzielt und was diese beinhaltet. Die Reform zielt daher schwerpunktmäßig auf eine Stärkung der Aussagekraft der Registereinträge ab.
Mit unserer Novellierung müssen Interessenvertreter*innen künftig angeben, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten hochladen. Dadurch stärken wir die Aussagekraft der Registereinträge und machen sichtbar, auf welche politischen Vorhaben erheblicher Einfluss genommen wird.
Wir ermöglichen weiterhin eine signifikante Steigerung der Transparenz über die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen. Wir wissen, dass wir gerade kleine Organisationen nicht mit bürokratischem Aufwand überfordern dürfen. Zur Entlastung gemeinnütziger Organisationen harmonisieren wir die Offenlegung der Angaben zu Spenden mit dem EU- Transparenzregister. Es geht uns darum, mit mehr Transparenz über die Finanzierung von Lobby-Tätigkeit Vertrauen in politische Entscheidungen zu schaffen.
Zu den signifikanten Verbesserungen gehört die Offenlegung des sogenannten Drehtüreffekts. Mit der Novelle des Lobbyregistergesetzes müssen die Interessenvertreter*innen angeben, ob sie aktuell oder in den letzten fünf Jahren Abgeordnete, Regierungsmitglieder oder in einer Bundestagsfraktion beschäftigt waren. Wir machen den Seitenwechsel von der Politik in die Wirtschaft transparent.
Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz ist die Darstellung der Kettenbeauftragungen. Aktuell bleibt es bei Einträgen im Lobbyregister häufig unklar, wer der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist und wessen Interessen vertreten werden. Damit sich die Öffentlichkeit auf die Wahrhaftigkeit der Registerinhalte verlassen kann, stärken wir zudem die registerführende Stelle: Sie wird befähigt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für veröffentlichte Angaben zu fordern.“