Transparenz
An dieser Stelle möchte ich für Transparenz sorgen, denn saubere Politik bedeutet für mich, dass vollumfänglich offengelegt wird, welchen Einfluss organisierte Interessengruppen und Lobbyist*innen auf Entscheidungsprozesse haben.
Das gilt für Industrieverbände genauso wie für Umweltverbände oder Menschenrechtsorganisationen. Der Austausch ist wichtig, darf aber nicht zu Verstrickungen und Interessenskonflikten führen. Darüber hinaus lege ich sämtliche Einkünfte auf den Cent genau offen. Saubere Politik heißt auch, dass Abgeordnete neben dem Mandat keine entgeltlichen Lobbytätigkeiten ausüben. Bis es ein Lobbyregister gibt, das für echte Transparenz sorgt, veröffentliche ich hier lückenlos selbst, mit welchen Organisationen ich mich wann zu welchen Themen ausgetauscht habe.
Diäten
Die Entschädigung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sog. Diäten, belaufen sich aktuell auf 10.591,70 EUR (Stand: 1. Juli 2023). Abgeordnete sollen eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung beziehen. So ist es in Artikel 48, Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt. Näheres regelt darüber hinaus das Abgeordnetengesetz. Abgeordnete versteuern ihr Einkommen wie jede*r andere auch und zahlen Beiträge zur Krankenversicherung. Die Diäten werden jährlich angepasst. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindexes, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. D.h., dass die Diäten auch sinken können, was 2021 erstmals der Fall war. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches gibt es nicht.
Nebeneinkünfte
Als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH bekomme ich im Jahr 1500€ Vergütung.
Aufwandspauschale und Büroausstattung
Zur Ausübung des Mandats erhalten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine steuerfreie Aufwandspauschale, die monatlich 4.725,48 EUR beträgt (Stand: 1. Juli 2023). Hinzu kommen einmalig 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag. Damit sollen Aufwendungen getragen werden, die der Ausübung des Mandats dienen, wie z. B. die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros sowie Miete und Zusatzkosten für einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Darüber hinaus kann jede*r Abgeordnete bis zu 12.000 EUR pro Jahr für die Büroausstattung über die Bundestagsverwaltung abrechnen. Dazu gehören z.B. Büro- und Informationsmaterial, technische Ausstattung inkl. Zubehör sowie Telefonkosten.
Mitarbeiter*innenpauschale
Für die Unterstützung der mandatsbezogenen Arbeit steht allen Abgeordneten des Bundestages eine Pauschale von bis zu 25.874 EUR zu Verfügung (Stand: 1. Juni 2024). Die Auszahlung der Gehälter erfolgt über die Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiterinnen. Davon ausgeschlossen sind alle Personen, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind sowie derzeitige oder frühere Lebenspartner. In meinem Team arbeiten aktuell (Stand: 01. Juni 2024) 2 Mitarbeiterinnen in Lübeck und 6 Mitarbeiter*innen in Berlin; mit unterschiedlichen Stundenumfängen zwischen 12 und 36 Wochenstunden.
Altersentschädigung und Übergangsgeld
Abgeordnete zahlen während ihrer Mandatszeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten auch keine Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung. Als Ausgleich und zur dauerhaften Sicherung ihrer Unabhängigkeit haben Sie stattdessen ab dem ersten vollständigen Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag pro Jahr Anspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung im Alter. Das Eintrittsalter ist wie bei der gesetzlichen Rente das vollendete 67. Lebensjahr.
Scheiden Abgeordnete aus dem Bundestag aus, haben Sie Anspruch auf ein Übergangsgeld. Dies soll den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen, da Abgeordnete keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Pro Jahr der Parlamentszugehörigkeit erhalten sie einen Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung, nach einer Wahlperiode also vier Monate lang, insgesamt höchstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
Mitgliedschaften
- Mitglied Gewerkschaft ver.di
- Fördermitglied im WWF Deutschland
- Fördermitglied BUND Deutschland
- Mitglied beim Deutschen Roten Kreuz
- Mitglied Nautischer Verein Lübeck e.V.
- Mitglied Förderverein Naturbad Falkenwiese e.V.
- Teil der Mannschaft des FC Bundestag