Widerspruchslösung zur Organspende und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen – Hönel wirbt für Beschlüsse vor Neuwahl

Published by Tim Reclam on

Berlin, 21.11.2024

Zur Befassung des Deutschen Bundestages mit dem ‚Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs‘ und dem ‚Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung‘ erklärt Bruno Hönel, grüner Bundestagsabgeordneter aus Lübeck:

„Der offensichtlich von langer Hand geplante Ausstieg der FDP aus der Bundesregierung führt dazu, dass viele wichtige Koalitions-Vorhaben in dieser Wahlperiode nicht mehr abgeschlossen werden können. Zwei Themen, bei denen die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen entscheiden sollten, können aber noch in dieser Wahlperiode entschieden werden. Beide liegen mir sehr am Herzen und  sollten völlig losgelöst von parteipolitischem Kalkül oder der aktuellen Zugehörigkeit zu Koalition oder Opposition bewertet werden.

Der Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sieht im Kern vor, Abtreibungen künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben. Er folgt damit der von der Bundesregierung 2023 eingesetzten Expertenkommission aus 15 Frauen und drei Männern aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht. Klar ist, dass die aktuelle Regelung widersprüchlich ist und damit eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer darstellt. Diese Belastungen für Schwangere, aber auch für das medizinisches Personal, durch den §218 Strafgesetzbuch überwindet der neue Gesetzentwurf. Er schafft Klarheit und wird bereits von 236 Abgeordneten unterstützt.

Durch die Widerspruchslösung bei der Organspende soll der eklatante Mangel an Spenderorganen für lebensrettende Transplantationen abgeschwächt werden. In Deutschland warten derzeit rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan, es gab zuletzt bundesweit aber lediglich rund 850 Organspenderinnen und -spender pro Jahr. Organspenden könnten also noch viel mehr Leben retten! Nach dem Gesetzentwurf soll jede Person als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, es liegt ein Widerspruch vor. Dieser bleibt natürlich weiterhin möglich. Die Organspende ist und bleibt eine individuelle Entscheidung, die zu jedem Zeitpunkt zu respektieren ist. Es darf in einer Solidargesellschaft aber von jeder und jedem erwartet werden, sich mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen und für sich eine Entscheidung zu treffen. Das entlastet auch die Angehörigen, die ansonsten im Fall der Fälle mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert werden. Nicht zuletzt trägt der Gesetzentwurf der Tatsache Rechnung, dass es in Deutschland zwar grundsätzlich eine große Spendenbereitschaft gibt, wie viele Umfragen zeigen, diese sich allerdings nicht in den tatsächlichen Spender-Zahlen wiederfindet, weil viele Menschen keinen Spender-Ausweis haben.

Beide Gesetzesvorhaben können noch in den Wochen bis zur Neuwahl beschlossen werden. Ich meine, dass es höchste Zeit ist, dass sich unser Land in diesen Fragen weiterentwickelt. Das haben mir auch sehr viele Menschen in Gesprächen und Zuschriften deutlich gemacht. Daher werbe ich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag um eine zügige Befassung und Zustimmung.“

Die Gesetzentwürfe sind einsehbar unter:

  1. https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
  2. https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012609.pdf – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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