2. Nachtragshaushalt zeigt: Pandemiebewältigung und Klimaschutz gehören zusammen
„Die COVID-19-Pandemie belastet die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der Welt weiterhin massiv und absehbar weit über das Jahr 2022 hinaus. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Bund aktiv gegensteuert, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Staatliche Investitionen geben der Privatwirtschaft Sicherheit und Perspektive, damit auch sie in die Zukunft unseres Landes investieren und dadurch Arbeitsplätze sichern kann. Hier besteht großer Aufholbedarf, denn zusätzlich zu dem ohnehin großen Modernisierungsbedarf in unserem Land, ist die Investitionstätigkeit der Unternehmen in Deutschland im Jahr 2021 pandemiebedingt so stark gesunken wie nie zuvor seit dem Ende des 2. Weltkriegs. Unter Ökonom:innen besteht deshalb ein weitestgehender Konsens, dass staatliche Mittel zur Pandemiebewältigung nicht nur für die unmittelbare Krisenbewältigung, also z. B. für den Kauf von Impfstoff oder Kurzarbeitergeld, ausgegeben werden sollte. Die mittelbaren Pandemiefolgen, also der Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung insgesamt, lassen sich davon nicht trennen. Auch hier steht der Bund in der Verantwortung.
Die Bundesregierung hat sich entschieden, staatliche Mittel im Umfang von 60 Milliarden Euro über den 2. Nachtragshaushalt für solche Investitionen einzusetzen, die dabei auch für dringend notwendige Fortschritte beim Klimaschutz und der Digitalisierung sorgen. Das ist kein Widerspruch, sondern absolut naheliegend, weil auch Klimaschutz und Digitalisierung nahezu alle Wirtschafts- und Lebensbereiche betreffen. Fortschritte beim Klimaschutz und der Digitalisierung stehen der Erholung der Wirtschaftsleistung in keiner Weise entgegen, sondern sind Grundvoraussetzung dafür, dass die wirtschaftliche Erholung langfristig erfolgreich ist. Gleichzeitig folgt die Bundesregierung damit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil vom 29.04.2021 die bislang unzureichenden Klimaschutzanstrengungen bemängelt hatte. Daher bin ich froh, dass nun Mittel bereitgestellt werden, die die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern und gleichzeitig zur nachhaltigen Transformation des Landes beitragen werden.“
Hintergrund: Bruno Hönel ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitglied im Haushaltsausschuss. Dort wurde am 12.01.2022 der 2. Nachtragshaushalt 2021 des Bundes beraten, der die Zuordnung bestehender Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) vorsieht. Abschließend wird dies voraussichtlich in der 4. KW im Bundestag beschlossen werden. Am 10.01.2022 fand eine öffentliche Expert:innen-Anhörung dazu im Bundestag statt, in der sich die Mehrzahl der angehörten Expert:innen klar für die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des 2. Nachtragshaushalts 2021 aussprach. Eine solche Zuordnung an den EKF (in Höhe von 28 Milliarden Euro) hatte der Deutsche Bundestag 2020 unter der letzten Regierung schon einmal beschlossen.